Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung wird entsprechend der Beschlussvorlage erweitert.
Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird den Entwürfen der 140. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 131- Ocholt, Ammerländer Wasseracht, mit örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründungen und Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).