Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich der Fußgängerzone sowie der flankierenden Bereiche einen Planungsauftrag für die Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Erarbeiten einer Lösung der Planungsaufgabe unter Berücksichtigung von vorgegebenen Bedarfsanforderungen sowie Ausarbeitung eines Planungskonzepts einschließlich lichttechnischer Berechnung zu erteilen.
Weiter wird die Verwaltung je nach Beratungsverlauf beauftragt, für eines der nächsten Wohnbaugebiete einen Vorschlag für ein neues Lichtkonzept zu unterbreiten.