Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts in Form einer Leistungsbeschreibung vorzubereiten und die Kosten zu ermitteln.
Die Ermittlung der Kriterien zur Standortwahl von Einzelhandelsketten sowie die daraus abzuleitenden Zielsetzungen und Maßnahmenpläne sollen im Rahmen der Fortschreibung ausgearbeitet werden.
Die Vergabe des Auftrags soll dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der Haushaltsausschuss wird gebeten, Mittel in Höhe von 20.000,00 Euro für die Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes im Jahr 2020 einzuplanen.