Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die Aufstellung der 153. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57b Teilbereich B, Moorburg, Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften, wird reduziert.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.