Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter - im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen.
11.03.2019 - Bauausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter - im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen.