Den Abwägungsvorschlägen wirdzugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 106 1. Änderung – Logistikzentrum Westerstede-West - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen.
b)
Den Abwägungsvorschlägen wirdzugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 106A 1. Änderung – Gewerbegebiet Westerstede-West - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen.
29.11.2021 - Bauausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlagan den Rat:
a)
Den Abwägungsvorschlägen wirdzugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 106 1. Änderung – Logistikzentrum Westerstede-West - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen.
b)
Den Abwägungsvorschlägen wirdzugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 106A 1. Änderung – Gewerbegebiet Westerstede-West - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
14.12.2021 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 5.4.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss: a)
Den Abwägungsvorschlägen wirdzugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 106 1. Änderung – Logistikzentrum Westerstede-West - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen.
b)
Den Abwägungsvorschlägen wirdzugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 106A 1. Änderung – Gewerbegebiet Westerstede-West - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen.