Die Stadtkasse Westerstede wird ermächtigt, nicht benötigte liquide Mittel auch kurzfristig mit einer negativen Verzinsung anzulegen. Die Geldanlagen sind dabei sicher anzulegen. Es gilt somit der Grundsatz des geringen Risikos vor Rentabilität.
06.12.2021 - Haushaltsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag an den Rat:
Die Stadtkasse Westerstede wird ermächtigt, nicht benötigte liquide Mittel auch kurzfristig mit einer negativen Verzinsung anzulegen. Die Geldanlagen sind dabei sicher anzulegen. Es gilt somit der Grundsatz des geringen Risikos vor Rentabilität.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
14.12.2021 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 6.3.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Die Stadtkasse Westerstede wird ermächtigt, nicht benötigte liquide Mittel auch kurzfristig mit einer negativen Verzinsung anzulegen. Die Geldanlagen sind dabei sicher anzulegen. Es gilt somit der Grundsatz des geringen Risikos vor Rentabilität.