Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 61 C– Hössenaportzentrum, Erweiterung der Gästehäuser - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 119. Berichtigung angepasst.
19.11.2018 - Bauausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag an den Rat:
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 61 C– Hössensportzentrum, Erweiterung der Gästehäuser - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 119. Berichtigung angepasst.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
11.12.2018 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 14.2.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 61 C– Hössensportzentrum, Erweiterung der Gästehäuser - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 119. Berichtigung angepasst.