Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die oberste Geschossdecke, wie im Sachverhalt geschildert, zu dämmen, soweit noch Mittel zur Verfügung stehen.
Die Erstellung einer Stahlbetonsohle und eines Zementestrich in Erdgeschoss wird nicht durchgeführt.