Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die Stadt Westerstede erarbeitet eine Lärmaktionsplanung im Sinne des § 47 d BImSchG.
Die Öffentlichkeit wird in der Form angehört, dass der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer von zwei Wochen im Rathaus zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und parallel im Internet bereitgestellt wird. Auf diese Beteiligung wird in der Nordwest-Zeitung und auf der Homepage der Stadt hingewiesen.
Weiterhin werden die Stellungnahmen der fachlich berührten Behörden eingeholt.