Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die Dachneigung wird auf 45-50 Grad festgesetzt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95A – Torsholt, Ostermoorstraße Erweiterung – mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (123. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.