Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Die Teilbereiche A und B des Bebauungsplanes Nr. 68 - Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen – werden zusammengeführt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 68 – Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
21.06.2022 - Bauausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag an den Rat:
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Die Teilbereiche A und B des Bebauungsplanes Nr. 68 - Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen – werden zusammengeführt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 68 – Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
12.07.2022 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 18.3.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Die Teilbereiche A und B des Bebauungsplanes Nr. 68 - Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen – werden zusammengeführt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 68 – Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleistungen - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.