Die vorgestellten Ziele für die Arbeit an den Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft und die der Zielerreichung dienenden überarbeiteten Leitlinien treten zum 01.08.2022 in Kraft. Die Fraktionen werden gebeten, etwaige Änderungsvorschläge bis 04. Juli 2022 einzureichen.
16.05.2022 - Sozialausschuss
Ö 5 - (offen)
Beschluss:
Die vorgestellten Ziele für die Arbeit an den Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft und die der Zielerreichung dienenden überarbeiteten Leitlinien treten zum 01.08.2022 in Kraft. Die Fraktionen werden gebeten, etwaige Änderungsvorschläge bis 04. Juli 2022 einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12.07.2022 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 16.1.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die vorgestellten Ziele für die Arbeit an den Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft und die der Zielerreichung dienenden überarbeiteten Leitlinien treten zum 01.08.2022 in Kraft.