Beschlussvorschlag den Verwaltungsausschuss:
Die Standortpotentialanalyse Windenergie wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Vorentwurf der hieraus abgeleiteten Flächennutzungsplanänderung wird beschlossen.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Zusätzlich werden zwei Bürgerinformationstage und eine Informationsveranstaltung durchgeführt.