Die Aufstellung der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes – SO Windenergie Garnholt wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Nr. 124 – VHB Windenergie Garnholt – mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Die Aufstellung der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes – SO Windenergie Karlshof wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Nr. 125 – VHB Windenergie Karlshof – mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Zusätzlich sind für den jeweiligen Planbereich abendliche Informationsveranstaltungen durchzuführen.