Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2b Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. Ziel ist die Steuerung der privilegierten Windenergieanlagen und damit die Ausweisung von Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Flächennutzungsplan der Stadt.