Der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes wird zur Klärung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zurückgestellt. Insbesondere sind die verkehrliche Erschließung mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und die Entwicklungsmöglichkeiten des Bereichs, der nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist, mit dem Landkreis Ammerland abzustimmen.