Von der Straße „Sternkamp“ wird für die nachfolgend beschriebene Teilstrecke die Einziehung gemäß § 8 des Nds. Straßengesetzes mit sofortiger Wirkung angeordnet:
östlicher Bereich:
Länge ca. 158m, betroffenes Flurstück: Teilbereich des Flurstücks 105/9 der Flur 49, Ausbauzustand: Asphaltstraße mit Nebenanlage
Anfangspunkt: südwestliche Ecke Flurstück 105/3 der Flur 49, Gemarkung Westerstede
Endpunkt: nordwestliche Ecke Flurstück 105/65 der Flur 49, Gemarkung Westerstede
Die Einziehung ist gemäß § 8 Abs. 3 Nds. Straßengesetz öffentlich bekannt zu machen.